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Grundsätze
1. Die Änderung dieser Grundsätze
bedarf einer 2/3 Mehrheit aller Vereinsmitglieder.
2. Die Mitgliedschaft im Verein setzt eine
Zustimmung zu den Grundsätzen, die hier dargelegt sind, und dem pädagogischen
Konzept voraus.
3. Es besteht grundsätzlich Anwesenheitspflicht
der Vereinsmitglieder bei den Vereinstreffen (bei Familien mit zwei Elternteilen
genügt eine Person). Dreimaliges aufeinanderfolgendes Fehlen kann
zum Ausschluß führen.
4. Ziel des Vereins ist der Aufbau einer
zweisprachigen englisch-deutschen Kindertagesstätte mit einem höchstmöglichen
Anteil zweisprachiger oder englischsprechender Kinder. Die Kita soll überschaubar
sein und daher eine Größe von zwei Gruppen mit insgesamt 30
Kindern nicht überschreiten. TOP
5. Die Warteliste entspricht einer Interessentenliste,
von der nach bestimmten Kriterien (z.B. Alter und Geschlecht des Kindes,
Muttersprachen, Engagement der Eltern, wie passt das Kind in die Gruppe)
die Kinder ausgewählt werden. Soweit sie es erlaubt, wird zweisprachigen
und englischsprachigen Kindern der Vorzug gewährt. Aus der Aufnahme
in die Interessentenliste lässt sich kein Anspruch auf einen Platz
ableiten. Die Kinder müssen bei Einstieg in die Kita mindestens 1,5
Jahre alt sein, sich gut in eine Gruppe einfügen können und
von ihrem Wesen her stabil sein. Die Aufnahme eines jüngeren Kindes
kann bei Erfüllen der anderen Kriterien und Einstimmigkeit von ErzieherInnen
und Eltern des Vereins beschlossen werden. Der Aufnahme in die Kita folgt
immer eine Probezeit von zwei Monaten, während der immernoch der
Ausschluß des Kindes beschlossen werden kann. Leitend dazu ist der
Gedanke an das Wohlergehen des Kindes und das der ganzen Gruppe. Über
Aufnahme und Ausschluß eines Kindes (während der Probezeit)
entscheidet die einfache Mehrheit. Es können grundsätzlich nur
Kinder aufgenommen werden, die eine Bedarfsbestätigung für 7-9
Stunden mitbringen. Hat ein Kind geringeren Anspruch, kann durch den Vereins
nach Einschätzung der finanziellen Lage die Aufnahme des Kindes dennoch
beschlossen werden. In diesem Fall kann von den Eltern eine Zuzahlung
verlangt werden.
6. Eine Elterninitiativkita kann von den
Zuschüssen des Senats nur unzureichend leben. Für jedes Kind
müssen die Eltern daher einen monatlichen Zuschuß zahlen, der
je nach den Einnahmen und Ausgaben variieren kann.
7. Alle Eltern müssen sich mit Eigeninitiative
einbringen. Diese kann je nach Fähigkeiten zum Beispiel in folgenden
Arbeiten liegen:
a. Ausflüge vorbereiten
b. Putzen
c. Mittagessen kochen
d. Erzieherinnen vertreten
e. Arbeit im Vorstand des Vereins
f. Berechnung und Verwaltung der Finanzen des Vereins
g. Werben von Sponsoren
h. Renovieren der Eikita
i. Einkäufe erledigen
Die Arbeit soll gerecht untereinander verteilt werden. Es ist außerdem
erwünscht, dass die Eltern turnusmäßig etwas mit den Kindern
unternehmen, was sie entweder gut können oder was von den ErzieherInnen
nicht geleistet werden kann.
8. Die Kinder sollen von deutschen und englischen
Muttersprachlern betreut werden. Idealerweise liegt die Stundenanzahl
der englischsprachigen ErzieherInnen bei mindestens 50%. Die deutschen
ErzieherInnen müssen sehr gute englische Sprachkenntnisse mitbringen,
da die Sprache der ErziehereInnen untereinander englisch sein soll. Die
ErzieherInnen dürfen bei Personalentscheidungen, die entweder neue
KollegInnen oder neue Kinder betreffen, mitentscheiden. Außerdem
soll Ihnen pro Woche eine Stunde Besprechungszeit zur Vorbereitung der
nächsten Woche gegeben werden. Die ErzieherInnen müssen hinter
dem pädagogischen Konzept des Vereins stehen.
9.
a. Das Essen in der Kita stammt aus kontrolliert-biologischem Anbau.
b. Süßigkeiten werden nur zu Festen angeboten.
10. In der Kita herrscht Rauchverbot. Dasgleiche
gilt für alle Vereinsversammlungen. Die ErzieherInnen können
in ihrer Pause außerhalb der Sichtweite der Kinder und der Kita
rauchen.
11. Es dürfen keinerlei waffenartige
Spielzeuge (Pistolen, Messer, Schwerter etc.) geschweige denn echte Waffen
in die Kita mitgebracht werden. Alles, was aus der Kreativität der
Kinder innerhalb der Kita entsteht, unterliegt nicht diesem Verbot.
12. In der Kita soll alles vermieden werden,
was zu einem offenen Feuer führt. Dazu zählen auch Kerzen. Ein
Gasherd wird sich allerdings eventuell nicht vermeiden lassen. TOP
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